Notdienst

Die Notdienstzeiten gelten nur am Wochenende und an Feiertagen und nur in der Zeit von 9-20 Uhr.


Der Notdienst steht nicht an Werktagen nach Dienstschluss der Geschäftsstelle des Gemeinnützigen Bauverein eG, Andernach zur Verfügung.

Grundsätzlich sollte bei Inanspruchnahme von Notdiensten nach Dienstschluss auf Grund von Störungen an Elektroanlagen, Heizungsanlagen und Abflussverstopfungen nur in besonders dringenden Notsituationen einer der unten aufgeführten Handwerker angerufen werden. Andere Störungen können am nächsten Morgen bei der Geschäftsstelle gemeldet werden, wir sorgen dann unverzüglich für die Erledigung.

Folgende Firmen haben Sie für den Notdienst an Sonn- und Feiertagen bereit erklärt:

Für unsere Mieter in Andernach:

Schlüsseldienst

Fa. Schreinerei Krohn, Andernach, Tel. 4 32 35

Schlüsseldienst Fuchs, Andernach, Tel. 0171-4106219

WC, Bad, Abflussrohre, Gasetagenheizungen,
Heizungsanlagen

Bei Gasgeruch umgehend verständigen:

Fa. Schmidt, Andernach, Tel. 49 28 57
Fa. Görgen, Andernach, Tel. 94 79 40
Elektroanlagen

Fa. W.Müller, Andernach, Tel. 4 29 01

Notrufnummer des Bauvereins 02632963737
Bei Störungen mit dem Breitbandkabel

 

 Bitte bei Vodafone melden mit folgenden Angaben:

– Vertragsnummer: 773215987

– Kundennummer: 732278965 

– Ihre Anschrift

Für unser Mieter in Bad Neuenahr:

Schäden an Fenstern und Rolläden Fa. Hülsmann, Bad Neuenahr, Tel. 0 26 41-7 91 71
WC, Bad, Abflussrohre, Heizungsanlagen und
Schäden an Gasleitungen oder Gasgeruch
Fa. Schmidt, Andernach, Tel. 02632 –  49 28 57
Notrufnummer des Bauvereins 02632963737
Elektroanlagen Elektro Kihn, Meckenheim, Tel. 0 22 25 – 88 79 27
 Bei Störungen mit dem Breitbandkabel  Bitte bei Vodafone melden mit folgenden Angaben:

– Vertragsnummer: 773215987

– Kundennummer: 732278965 

– Ihre Anschrift

Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass die Firmen mit Anrufbeantwortern arbeiten.

Legen Sie also bitte nicht den Hörer auf, vor Angabe des Namens und der Telefonnummer, damit Ihr Anruf aufgezeichnet werden kann.

In Ihrem eigenen Interesse bitten wir auf folgenden Hinweis besonders zu achten:

Liegt eine Störung vor, die durch den Mieter verursacht wird (z.B. defektes Elektrogerät o.ä.), so übernimmt der Gemeinnützige Bauverein nicht die Kosten der Inanspruchnahme des Notdienstes, einschließlich gegebenenfalls weiterer anfallender Kosten.