Mitgliedschaft

Informationen zur Mitgliedschaft im Gemeinnütziger Bauverein eG

Andernach, Januar 2019

Der Gemeinnütziger Bauverein eG, Andernach, ist eine Wohnungsgenossenschaft mit der Aufgabe, Wohnungen zu bauen, zu bewirtschaften und den Mitgliedern zur Anmietung zu überlassen. Die Ge­nossenschaft wurde im Jahre 1919 gegründet, ihr Geschäftsbetrieb richtet sich nach dem Genossen­schaftsgesetz und der Satzung.

Seit ihrer Gründung bis heute hat sie rund 760 Wohnungen – überwiegend in Andernach – gebaut und an ihre Mitglieder vermietet. Zurzeit gehören der Genossenschaft rund 1.200 Mitglieder an.

Der Weg in die Genossenschaft führt zunächst über eine Wohnungsbewerbung. Die Mitgliedschaft entsteht durch die Beitrittserklärung, ein Formular, das in unserer Geschäftsstelle unterzeichnet wird.

Für den Erwerb der Mitgliedschaft sind zwei Geschäftsanteile in Höhe von 600,00 € zu übernehmen und sofort einzuzahlen. Mit der Unterschrift der Beitrittserklärung wird ein Eintrittsgeld, ähnlich einer Bearbeitungsgebühr, in Höhe von 20,00 € zur Zahlung fällig. Bei Anmietung einer Wohnung muss ein weiterer Geschäftsanteil in Höhe von 300,00 € übernommen und bis spätestens Einzug eingezahlt werden. Wir verweisen auf § 17 Abs. 1 bis 3 unserer Satzung.

Jedes Mitglied muss ein Geschäfts­guthaben von 600,00 €, und jeder Mieter ein Geschäftsguthaben von insgesamt 900,00 € einzahlen.

Während der Dauer des Mietverhältnisses ist die Mitgliedschaft nicht kündbar. Das eingezahlte Geschäfts-gutha­ben bleibt Eigentum des Mitgliedes, es ist mit diesem Betrag am Vermögen der Genossenschaft beteiligt.

Die Mitgliedschaft berechtigt zur Teilnahme an der jährlichen Mitgliederversammlung, bei der jedes Mitglied durch Stimmrecht die Möglichkeit hat, auf die Abstimmung über den Jahresabschluss und die Gewinnverwendung Einfluss zu nehmen und Aufsichtsratsmitglieder zu bestellen, die seine Interessen vertreten. Durch diese beson­deren Rechte ist die Mitgliedschaft nicht mit einer Kaution ver­gleichbar.

Der Austritt aus der Mitgliedschaft erfolgt über eine formgebundene Kündigungserklärung. Der Ab­lauf der Kündi­gungsfrist ist in § 7 der Satzung so geregelt, dass die Kündigungsfrist jeweils am 31. Dezember des Jahres be­ginnt, in dem die Kündigung ausgesprochen wurde. Die Mitgliedschaft endet am Jahresschluss ein Jahr danach.

Die Auszahlung des Geschäftsguthabens wird dem Ausgeschiedenen binnen 6 Monaten seit dem Ende des Geschäftsjahres, in dem das Ausscheiden erfolgt ausgezahlt, nicht jedoch vor Feststellung der Bilanz.

Die genannten Informationen sind nur inhaltlich der Satzung der Genossenschaft entnommen. Die komplette Satzung finden Sie auf unserer Homepage www.bauverein-andernach.de/Satzung.

Gemeinnütziger Bauverein eG